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Beobachtungsbogen für verhaltensauffällige Kinder
Anforderung der Beratungslehrerin

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Sonderpädagogische Zentren der Steiermark

Tätigkeitsbeschreibung der Arbeit des Beratungslehrers für
 verhaltensauffällige SchülerInnen

 

Die Tätigkeit des Beratungslehrers ist durch einen Richtlinienerlass (GZ VI Di 1/251-1996) geregelt.

 Verwendungserfordernisse:

·       Lehramtsprüfung für Lehrer an einer allgemein bildenden Schule

·       Lehramtsprüfung für Lehrer an Sondererziehungsschulen

·       Ausbildung zum Beratungslehrer

·       Mindestens 3jährige Unterrichtspraxis

Arbeitszeit:

·       Wöchentliche Unterrichtsverpflichtung von 22 Stunden

·       Davon mindestens 16 Stunden unmittelbare Arbeit  mit den Schülern

·       Bis zu 6 Stunden mittelbare Arbeit (Kontakte zu den Eltern, Behörden, Lehrern,…)

 Tätigkeit:

·       BL ist ein pädagogischer Experte mit speziellen Zusatzqualifikationen

·       Der Fokus richtet sich auf das Unterrichtsgeschehen

·       Kindern soll aufgrund der Interventionen des BL geholfen werden, sich im Unterricht besser      zurechtfinden zu können.

·       Unterrichtende Lehrer bzw. Erziehungsberechtigte sind in die Tätigkeit des BL möglichst einzubinden.  

Arbeitsformen.

·       Einzelbetreuungen (innerhalb und außerhalb) der Klasse

·       Gruppenbetreuungen (innerhalb und außerhalb) der Klasse

·       Arbeit mit gesamten Klassen

·       Kooperation, Vernetzungsarbeit und Information  

 Regelmäßige Gespräche zwischen Klassenlehrern und Beratungslehrer sind für eine gelungene Zusammenarbeit unerlässlich.

 Verhältnis zu den Erziehungsberechtigten:

·       Formale Zustimmung der Erziehungsberechtigten der betroffenen Schüler ist nicht erforderlich.

·       Dennoch ist ein weitgehendes Einverständnis mit den Erziehungsberechtigten anzustreben.

·       Grundsätzlich freiwillige Mitarbeit aller Beteiligten

 Datenschutz und Amtsverschwiegenheit:

     ·       Die dem BL bekannt gewordenen Daten des Schülers und seiner Familienangehörigen unterliegen dem Datenschutz.

·       Weitergabe an dritte Personen nur mit Zustimmung der Betroffenen.

 Notwendige Arbeitsbedingungen von Seiten der Schulen sind:

     ·       ungestörter Arbeitsraum

·       Möglichkeit, Telefonate zu führen

·       gemeinsame Teamkonferenzen in regelmäßigen Abständen

 Weitere Anmerkungen:

     ·       Beratung ist immer als ein Prozess zu verstehen und braucht deshalb Zeit.

·       Beratung bezieht alle Beteiligten mit ein, also auch Lehrer und Erziehungsberechtigte (systemischer Ansatz).

·       Beratung ist Hilfestellung, nicht Bevormundung. Die Bereitschaft, Feedback und positiv formulierte Kritik gegenseitig anzunehmen, ist jedoch Voraussetzung der Zusammenarbeit.

·       Die dauernde Betreuung (im Sinne eines Stützsystems) wird vom BL nicht übernommen.

·       Ein Ziel der Beratung ist nach Möglichkeit der Verbleib des Schülers im Klassenverband.

·       Laufende Reflexion aller Beteiligten während des Beratungsprozesses ist unabdingbar.

·       Konstruktive Zusammenarbeit mit dem BL ist für den Beratungsprozess notwendig.

·       Beratung ist kein Ersatz für die Zusammenarbeit mit dem Schulpsychologen oder anderen Institutionen (Jugendwohlfahrt, Therapeuten, Ärzte, Beratungszentren,…)  

 Die Aufgabe des Beratungslehrers ist es nicht, dem Klassenlehrer die Schwierigkeiten mit dem oder den auffälligen Schülern aus dem Weg zu räumen, sondern in gemeinsamer Überlegung ein Konzept zu erstellen, um den Schwierigkeiten besser als bisher begegnen zu können.

Das erfordert durchaus persönliches und zeitliches Mehrengagement.

 Integrative Betreuung verhaltensauffälliger Kinder in den Pflichtschulen: VSKL - PL von Graz und Steiermark

Außerschulischer Bereich

 

 

 

Verhaltenspädagogischer Bereich


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Schüler:
                Einzelarbeit 
                Gruppenarbeit

     Klasse:     
                 Soziallernstd.
                
     Lehrer:
               Teamgespräch
               Einzelgespräch
                
     Kollegium:
                Teamgespräch
                 Referate
    
    außerhalb der Schule
    mit Eltern oder
    Erziehungsberechtigten:       Einzelarbeit, Familie, Gruppe