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Beobachtungsbogen
für verhaltensauffällige Kinder
Anforderung der Beratungslehrerin
Homepage:
Tätigkeitsbeschreibung
der Arbeit des Beratungslehrers für
verhaltensauffällige SchülerInnen
Die Tätigkeit
des Beratungslehrers ist durch einen Richtlinienerlass (GZ
VI Di 1/251-1996) geregelt.
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Lehramtsprüfung für Lehrer an
einer allgemein bildenden Schule
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Lehramtsprüfung für Lehrer an
Sondererziehungsschulen
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Ausbildung zum Beratungslehrer
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Mindestens 3jährige
Unterrichtspraxis
Arbeitszeit:
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Wöchentliche
Unterrichtsverpflichtung von 22 Stunden
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Davon mindestens 16 Stunden
unmittelbare Arbeit mit den Schülern
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Bis zu 6 Stunden mittelbare
Arbeit (Kontakte zu den Eltern, Behörden, Lehrern,…)
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BL ist ein pädagogischer Experte
mit speziellen Zusatzqualifikationen
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Der Fokus richtet sich auf das
Unterrichtsgeschehen
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Kindern soll aufgrund der
Interventionen des BL geholfen werden, sich im Unterricht besser
zurechtfinden zu können.
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Unterrichtende Lehrer bzw.
Erziehungsberechtigte sind in die Tätigkeit des BL möglichst einzubinden.
Arbeitsformen.
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Einzelbetreuungen (innerhalb und außerhalb) der Klasse
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Gruppenbetreuungen (innerhalb und außerhalb) der Klasse
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Arbeit mit gesamten Klassen
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Kooperation, Vernetzungsarbeit und Information
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Formale Zustimmung der Erziehungsberechtigten der betroffenen Schüler ist nicht
erforderlich.
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Dennoch ist ein weitgehendes Einverständnis mit den Erziehungsberechtigten
anzustreben.
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Grundsätzlich freiwillige Mitarbeit aller Beteiligten
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Die dem BL bekannt gewordenen Daten des Schülers und seiner Familienangehörigen
unterliegen dem Datenschutz.
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Weitergabe an dritte Personen nur mit Zustimmung der Betroffenen.
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ungestörter Arbeitsraum
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Möglichkeit, Telefonate zu führen
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gemeinsame Teamkonferenzen in regelmäßigen Abständen
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Beratung ist immer als ein Prozess zu verstehen und braucht deshalb Zeit.
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Beratung bezieht alle Beteiligten mit ein, also auch Lehrer und
Erziehungsberechtigte (systemischer Ansatz).
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Beratung ist Hilfestellung, nicht Bevormundung. Die Bereitschaft, Feedback und
positiv formulierte Kritik gegenseitig anzunehmen, ist jedoch Voraussetzung der
Zusammenarbeit.
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Die dauernde Betreuung (im Sinne eines Stützsystems) wird vom BL nicht übernommen.
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Ein Ziel der Beratung ist nach Möglichkeit der Verbleib des Schülers im
Klassenverband.
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Laufende Reflexion aller Beteiligten während des Beratungsprozesses ist
unabdingbar.
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Konstruktive Zusammenarbeit mit dem BL ist für den Beratungsprozess notwendig.
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Beratung ist kein Ersatz für die Zusammenarbeit mit dem Schulpsychologen oder
anderen Institutionen (Jugendwohlfahrt, Therapeuten, Ärzte,
Beratungszentren,…)
Das
erfordert durchaus persönliches und zeitliches Mehrengagement.
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Außerschulischer
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Verhaltenspädagogischer
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Schüler: |