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Das Team des Bezirksschulrates
e Aufgaben des Amtes des Bezirksschulrates Als Vorsitzender des Bezirksschulrates fungiert der Bezirkshauptmann. Diese Schulbehörde ist für alle Pflichtschulen (Volks-, Haupt- und Sonderschulen, Polytechnische Schule) zuständig und hat folgende Aufgaben: Beratungs-, Koordinations- und Kontrollaufgaben in pädagogischen, organisatorischen und personellen Angelegenheiten; Initiierung und begleitende Betreuung von Schulversuchen, Projekten und neuen Lehr- und Lernformen; permanente Umsetzung und Vollziehung von Gesetzen, Verordnungen und Lehrplänen. Die Obliegenheiten des Bezirksschulinspektors erstrecken sich auf die Unterrichts- und Erziehungsarbeit, die Erfüllung der dienstrechtlichen Pflichten der Lehrer und die Verwirklichung der Schulgemeinschaft (Schüler-Lehrer-Eltern) sowie die Mitwirkung z.B. bei der Umsetzung autonomer Lehrplanbestimmungen, bei der Planung und Betreuung der Lehrerfort- und weiterbildung, bei der Integration behinderter Kinder, bei der Neufassung bzw. Änderung gesetzlicher Bestimmungen, bei der Leistungsfeststellungs- und Disziplinarkommission als Berichterstatter und bei Angelegenheiten der Schulerhalter als pädagogischer Amtssachverständiger. |
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